Reaktivierung der Softwarelizenz von der POSprom Software

Reaktivierung der POSprom Softwarelizenz

Die POSprom Kassensoftware ist soft- und hardwaregebunden. Das bedeutet: Die Lizenz ist an bestimmte Software- und Hardwaredaten des Kassenrechners gekoppelt.

Wenn sich die Hardware- oder Softwarekonfiguration ändert oder der Kassenrechner nicht mehr funktionsfähig ist, kann eine Reaktivierung der Softwarelizenz erforderlich sein.

Lizenz ist gebunden Die Softwarelizenz ist an den Kassenrechner beziehungsweise die Systemkonfiguration gekoppelt.
Support erforderlich Die Reaktivierung erfolgt durch den POSprom Support.
Einmalige Gebühr Für die Reaktivierung wird eine einmalige Supportgebühr erhoben.
Wichtiger Hinweis:
Sollte der Kassenrechner nicht mehr funktionsfähig sein oder die Softwarelizenz durch Änderungen der Hard- oder Softwarekonfiguration nicht mehr gültig sein, muss die Reaktivierung durch den Support erfolgen.

Wann ist eine Reaktivierung notwendig?

Mögliche Gründe

  • Kassenrechner ist nicht mehr funktionsfähig
  • Austausch oder Änderung wichtiger Hardware
  • Änderungen an der Software- oder Windows-Konfiguration
  • Softwarelizenz wird plötzlich als nicht mehr gültig angezeigt

Was ist zu tun?

Nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Support auf. Wir prüfen den Fall und führen die Reaktivierung der Softwarelizenz durch.

Für diese Leistung wird eine einmalige Supportgebühr erhoben.

Ablauf der Reaktivierung

  1. Kontaktieren Sie den POSprom Support und schildern Sie kurz das Problem.
  2. Teilen Sie mit, welche POSprom Version Sie verwenden und was am Kassenrechner geändert wurde.
  3. Der Support prüft die Situation und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
  4. Die Softwarelizenz wird anschließend durch den Support reaktiviert.

Support kontaktieren

Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem POSprom Support auf, wenn Ihre Lizenz reaktiviert werden muss.