Reaktivierung der Softwarelizenz von der POSprom Software

Das Kassenprogramm ist soft- und hardwaregebunden.
Sollte der Kassenrechner nicht mehr funktionsfähig sein oder die Softwarelizenz aufgrund von Änderungen der Hard- oder Softwarekonfiguration nicht mehr gültig sein etc., muss die Reaktivierung der Softwarelizenz durch den Support erfolgen. Hierfür wird eine einmalige Supportgebühr erhoben.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Support auf.