GoBD / TSE - Vorschriften der Finanzverwaltung für Kassensysteme
GoBD und TSE – Gesetzliche Vorschriften für Kassensysteme
Seit dem 1. Januar 2017 gelten in Deutschland die GoBD-Vorschriften für elektronische Kassensysteme. Diese regeln verbindlich, wie Kassendaten erfasst, gespeichert, archiviert und dem Finanzamt bei einer Prüfung zur Verfügung gestellt werden müssen. Ziel ist es, Manipulationen auszuschließen und eine vollständige Nachvollziehbarkeit aller Kassenvorgänge sicherzustellen.
Mit POSprom setzen Sie ein Kassensystem ein, das diese gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt.
Was bedeutet GoBD?
GoBD steht für:
Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Für Kassensysteme bedeutet das konkret:
- Jede Buchung muss unveränderbar gespeichert werden
- Alle Kassenvorgänge müssen lückenlos nachvollziehbar sein
- Kassendaten müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden
- Das Finanzamt muss einen Datenexport anfordern können
- Änderungen oder Löschungen dürfen nicht unbemerkt möglich sein
Welche Anforderungen gelten für Kassensysteme?
Ein Kassensystem muss technisch in der Lage sein:
- jede Kassenbewegung vollständig zu protokollieren
- nachträgliche Änderungen sichtbar zu machen
- alle Daten revisionssicher zu speichern
- einen standardisierten Datenexport (DSFinV-K) bereitzustellen
- mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu arbeiten
Was ist die Rolle der TSE?
Seit Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist zusätzlich eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben.
Die TSE sorgt dafür, dass jede Buchung kryptografisch signiert wird. Dadurch ist jede Manipulation sofort erkennbar. GoBD regelt die Archivierung und Dokumentation – die TSE sorgt für den technischen Manipulationsschutz.
Beides zusammen macht ein Kassensystem rechtssicher.
Was bedeutet das für Sie als Kassenbetreiber?
Als Betreiber eines elektronischen Kassensystems sind Sie verpflichtet:
- ein GoBD-konformes Kassensystem zu verwenden
- alle Kassendaten ordnungsgemäß zu archivieren
- bei einer Prüfung die Daten digital bereitzustellen
- eine Verfahrensdokumentation vorweisen zu können
- Kassensystem und TSE beim Finanzamt zu melden
Wie erfüllt POSprom diese gesetzlichen Vorgaben?
POSprom wurde genau für diese Anforderungen entwickelt:
- Manipulationssichere Speicherung aller Kassenvorgänge
- Zusammenarbeit mit zertifizierten TSE-Modulen
- GoBD-konforme Archivierung der Kassendaten
- Integrierter DSFinV-K Datenexport für Betriebsprüfungen
- Bereitstellung einer passenden GoBD-Verfahrensdokumentation
Hier finden Sie die passende Verfahrensdokumentation für POSprom:
Verfahrensdokumentation herunterladen
Das TSE-Zertifikat läuft demnächst ab - was muss ich tun?
Die Meldung "Das TSE-Zertifikat läuft am xx.xx.xxx ab" signalisiert Ihnen, dass Ihr TSE-Stick bald abläuft und erneuert werden muss. Das TSE-Zertifikat ist 5 Jahre gültig. In diesem Fall können Sie einen neuen TSE-Stick für Ihr Kassensystem bei uns bestellen.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Thema: "Das TSE-Zertifikat läuft bald ab"
Das TSE-Zertifikat läuft bald ab - was muss ich tun?
Häufige Fragen zu GoBD und Kassensystemen
Was prüft das Finanzamt bei einer Kassenprüfung?
Ob alle Buchungen vollständig gespeichert sind, Daten exportiert werden können und eine TSE eingesetzt wird.
Wie lange müssen Kassendaten aufbewahrt werden?
Mindestens 10 Jahre.
Ist eine Verfahrensdokumentation Pflicht?
Ja. Diese muss bei einer Prüfung vorgelegt werden.
Sind ältere Kassensysteme ohne TSE noch zulässig?
Nein. Elektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten TSE betrieben werden.
Fazit
Mit POSprom setzen Sie ein Kassensystem ein, das alle GoBD- und TSE-Anforderungen erfüllt und Sie bei Betriebsprüfungen rechtlich absichert.
Bei Fragen zur Einrichtung, Nachrüstung oder Verfahrensdokumentation helfen wir Ihnen gerne weiter.