GoBD / TSE - Vorschriften der Finanzverwaltung für Kassensysteme

GoBD und TSE – gesetzliche Vorschriften für Kassensysteme

Seit dem 1. Januar 2017 gelten in Deutschland die GoBD-Vorschriften für elektronische Kassensysteme. Diese regeln verbindlich, wie Kassendaten erfasst, gespeichert, archiviert und dem Finanzamt bei einer Prüfung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ziel ist es, Manipulationen auszuschließen und eine vollständige Nachvollziehbarkeit aller Kassenvorgänge sicherzustellen. Mit POSprom setzen Sie ein Kassensystem ein, das diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

GoBD-konform TSE-Unterstützung DSFinV-K Export Verfahrensdokumentation Finanzamt relevant
GoBD Regeln zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung, Speicherung und Archivierung von Kassendaten.
TSE Technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen an Kassenvorgängen.
DSFinV-K Standardisierter Datenexport für Prüfungen durch das Finanzamt.

Was bedeutet GoBD?

GoBD steht für:

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Für Kassensysteme bedeutet das konkret:

  • Jede Buchung muss unveränderbar gespeichert werden
  • Alle Kassenvorgänge müssen lückenlos nachvollziehbar sein
  • Kassendaten müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden
  • Das Finanzamt muss einen Datenexport anfordern können
  • Änderungen oder Löschungen dürfen nicht unbemerkt möglich sein

Welche Anforderungen gelten für Kassensysteme?

Technische Anforderungen

  • Jede Kassenbewegung vollständig protokollieren
  • Nachträgliche Änderungen sichtbar machen
  • Alle Daten revisionssicher speichern
  • Standardisierten Datenexport bereitstellen
  • Mit einer zertifizierten TSE arbeiten

Pflichten für Betreiber

  • GoBD-konformes Kassensystem verwenden
  • Kassendaten ordnungsgemäß archivieren
  • Daten bei einer Prüfung digital bereitstellen
  • Verfahrensdokumentation vorweisen können
  • Kassensystem und TSE beim Finanzamt melden

Was ist die Rolle der TSE?

Seit Einführung der Kassensicherungsverordnung ist zusätzlich eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben.

Die TSE sorgt dafür, dass jede Buchung kryptografisch signiert wird. Dadurch ist eine Manipulation erkennbar. GoBD regelt die Archivierung und Dokumentation – die TSE sorgt für den technischen Manipulationsschutz.

Beides zusammen macht ein Kassensystem rechtssicher.

Wie erfüllt POSprom diese gesetzlichen Vorgaben?

POSprom wurde für diese Anforderungen entwickelt und unterstützt die notwendigen Funktionen für den Einsatz eines modernen Kassensystems.

  • Manipulationssichere Speicherung aller Kassenvorgänge
  • Zusammenarbeit mit zertifizierten TSE-Modulen
  • GoBD-konforme Archivierung der Kassendaten
  • Integrierter DSFinV-K Datenexport für Betriebsprüfungen
  • Bereitstellung einer passenden GoBD-Verfahrensdokumentation

Wichtige Links zu GoBD, TSE und Finanzamt

Dokumentation & Anmeldung

TSE & Support

Das TSE-Zertifikat läuft demnächst ab – was muss ich tun?

Die Meldung „Das TSE-Zertifikat läuft am xx.xx.xxxx ab“ signalisiert Ihnen, dass Ihr TSE-Stick bald abläuft und erneuert werden muss. Das TSE-Zertifikat ist 5 Jahre gültig.

In diesem Fall können Sie einen neuen TSE-Stick für Ihr Kassensystem bei uns bestellen.

Informationen zum ablaufenden TSE-Zertifikat

Häufige Fragen zu GoBD und Kassensystemen

Was prüft das Finanzamt bei einer Kassenprüfung?

Geprüft wird unter anderem, ob alle Buchungen vollständig gespeichert sind, ob Daten exportiert werden können und ob eine TSE eingesetzt wird.

Wie lange müssen Kassendaten aufbewahrt werden?

Kassendaten müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Ist eine Verfahrensdokumentation Pflicht?

Ja. Eine Verfahrensdokumentation muss bei einer Prüfung vorgelegt werden können.

Sind ältere Kassensysteme ohne TSE noch zulässig?

Elektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten TSE betrieben werden.

Fazit

Mit POSprom setzen Sie ein Kassensystem ein, das die GoBD- und TSE-Anforderungen erfüllt und Sie bei Betriebsprüfungen unterstützt.

Bei Fragen zur Einrichtung, Nachrüstung, TSE oder Verfahrensdokumentation helfen wir Ihnen gerne weiter.