Verwaltung der Gutscheine in der POSprom Software

Software POSprom Handel PLUS 4.1:

In der POSprom Handel PLUS 4.1 Softwareversion ist ein Gutscheinsystem bereits integriert. D.h. wenn Sie ein Kassensystem für Einzelhandel oder Kiosk mit Handel PLUS Software drauf erworben haben, können Sie Ihren Kunden Gutscheine anbieten.

Software POSprom ProMAX 3.5:
Die Software POSprom ProMAX 3.5 hat auch ein integriertes Gutschensystem. Die Gutscheinverwaltung (Gutscheinsystem) soll jedoch extra erworben werden.
Touchscreen Kassen mit ProMAX Software finden Sie in der Kategorie Kassensysteme für Gastronomie

Wichtige Grundlagen:

- Beim Verkauf der Gutscheine werden diese mit 0% MwSt gebucht
- Standardweise werden Gutscheine auf dem Bondrucker gedruckt
- Die Gutscheinvorlagen kann man im Kassenprogramm selbst hinterlegen
- Verwendung der eingenen (bereits gedruckten) Gutscheinvorlagen ist ebenfalls möglich
- Auf jedem Gutschein wird ein Barcode (Strichcode) mit gedruckt
- Die bereits gebuchten Gutscheine (offene, eingelöste und stornierte) werden im Gutscheinjournal aufgelistet
- Verkauf von Geschenkgutscheinen ist leider nicht möglich
- Auch nicht möglich ist der Verkauf von Gutscheinen zu den abweichenden Preisen (z.B. Gutschein mit Wert von 50,00 Euro zum Preis von 20,00 Euro).
- Wenn der Kaufbetrag den Gutscheinwert nicht übersteigt, wird ein Restgutschein erstellt.

Andere Softwareversionen:

Andere POSprom Softwareversionen haben leider keine integrierte Gutscheinverwaltung.

Alternativ können Sie eine Warengruppe mit dem Namen z.B. Gutscheine erstellen und die Gutscheine als Artikel verkaufen. Zum Einlösen der Gutscheine können Sie noch eine Warengruppe mit dem Namen z.B. Gutschein-Einlösen erstellen und die Preise mit "-" dabei angeben.
 

Außerdem haben Sie die Möglichkeit keinen Preis beim Anlegen eines Artikels anzugeben. Beim Buchen wird es Ihnen dann angeboten, den Preis manuell anzugeben. Dadurch können Sie die variablen Preise beim Verkauf und Einlösen der Gutscheine verwenden.

Die oben aufgeführte Methode ist jedoch keine sichere Methode für ordnungsgemäße Buchung der Gutscheine. Fragen Sie bitte deswegen zuerst Ihren Steuerberater, ob Sie diese Methode für die Buchung der Gutscheine verwenden dürfen.